Führerscheingutachten

Um sich selbst und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden, ist es notwendig, sowohl bei Tag als auch bei Nacht optimal sehen zu können. Ist das Sehvermögen eingeschränkt, erhöht sich das Unfallrisiko deutlich. Daher muss man für den Führerschein in bestimmten Klassen ein augenärztliches Gutachten vorlegen.

Wer braucht ein Führerscheingutachten?

Wer einen LKW-Führerschein (C, CE, C1, C1E), den Busführerschein (D, DE, D1, D1E) sowie die Lizenz zur Fahrgastbeförderung (P-Schein, Taxi) erwerben will, muss sich auf jeden Fall bei seinem Augenarzt ein Führerscheingutachten ausstellen lassen.

Für einen PKW- und Motorradführerschein reicht normalerweise ein Sehtest beim Optiker. Wenn ein Auge weniger als 70 % Sehschärfe hat, wird auch für den Motorrad- und Kfz-Führerschein (A, B, BE) ein augenärztliches Gutachten verlangt.

Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast, die älter als 50 Jahre sind, müssen ihren Führerschein alle fünf Jahre verlängern lassen. Für diese Verlängerung ist neben einer Verkehrstauglichkeitsbescheinigung des Hausarztes auch ein Führerscheingutachten vom Augenarzt notwendig.

Was wird beim Augenarzt geprüft?

Wenn der Augenarzt ein Führerscheingutachten erstellt, untersucht er die Augen und deren Sehfähigkeit. Dafür orientiert er sich an den Vorgaben des Gesetzgebers, der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). In der Regel wird Folgendes überprüft:

  • Die Sehschärfe
  • Das Sehvermögen bei Dämmerung und die Blendempfindlichkeit
  • Das Gesichtsfeld
  • Das Farbensehen
  • Das räumliche Sehen

Daneben achtet der Arzt auf Augenerkrankungen und auf mögliches Schielen.

Wer den Führerschein in bestimmten Klassen machen will, braucht ein Führerscheingutachten. Dafür überprüft der Augenarzt die Sehschärfe, das Sehvermögen bei Dämmerung, die Blendempfindlichkeit, das Gesichtsfeld, das Farbensehen und das räumliche Sehen.